Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die örtliche Ordnungsbehörde ist zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u.a. folgende Angelegenheiten:
- Vereins- und Versammlungsangelegenheiten
 - Staatsfeindliche Organisationen
 - Müllablagerungen
 - Lebensmittelüberwachung
 - Bestattungsangelegenheiten
 - Tierschutz
 - Gewässerschutz
 - Lärmschutz
 - Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
 
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz
 - Immissionsschutzgesetze
 - Tierschutzgesetz
 - und Sonstige
 
Zuständig
Bleck, Andreas
Amtsleiter Ordnungs- und Sozialamt
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung / Wochenmarkt / Wildschäden
